70 x 160
80 x 160
80 x 180
80 x 190
80 x 200
90 x 160
90 x 180
90 x 190
90 x 200


HEVEA JUNIOR LATEXMATRATZE

KONSTRUKTION: Perforierte 3-Zonen-Latexschaumplatte – 9 cm dick (für Größe 160/70) und 10 cm (für andere Größen). Innenbezug aus Hygienemembran, Außenbezug aus Maschenware versteppt mit 200 g Hafer. Aegis Natural Care Baumwollgewebe 30 % / Polyester 70 %, AEGIS-Finish. Die Verwendung der Aegis-Technologie im Matratzenbezug verleiht ihm Schutz- und Vorbeugefunktionen. Das mit der Aegis Microbe Shield-Technologie hergestellte Produkt ist gesundheitsfördernd und umweltfreundlich für Mensch und Tier. Option Medica graue Maschenware – 40 % Baumwolle / 60 % PE. Bezug, Reißverschlussband an 3 Seiten, um das Produkt sauber und hygienisch zu halten. Empfohlenes Waschen bei Temperaturen bis zu 60 °C. Der Latex ist zertifiziertes Euro-Latex. Matratzengewicht 8 kg (160/70 cm) – 12 kg (200/90). Höhe 11–13 cm. Medizinprodukt Klasse I. Robuste und komfortable perforierte Latexmatratze mit Nässeschutz. Das Produkt ist CE-gekennzeichnet. Es verfügt über 2 Zonen mit unterschiedlicher Härte.


Egenskaper Spezifikation
GARANTIE 2 Jahre

ALTER

2+ und 7+
HÄRTE

H2 (mittelhart)
HÖHE 11-13 cm
LIEFERUNGJEDERZEIT 7 -14 Tage
MEDIZINPRODUKT JA

ANWENDUNG: Kinder- und Jugendbetten und Sofas sowie Etagenbetten, Kindergewicht bis 80 kg, Alter ohne Einschränkungen. Die variablen Härtezonen der Matratze sind symmetrisch angeordnet – es spielt keine Rolle, welche der Zonen vom Kopf und welche von den Beinen genutzt werden. Es wird empfohlen, die Seiten der Matratze im Bettrahmen regelmäßig zu wechseln (sowohl oben/unten als auch Kopf/Beine).

HINWEISE: doppelseitige Matratze, zwei nutzbare Seiten. Möglichkeit, ungewöhnliche Größen herzustellen.






Medizinprodukte der Klasse I gemäß den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte, geändert durch die Richtlinien 2007/47/EG PE und RE vom 5. September 2007 und den harmonisierten Normen: PN-EN ISO 14971:2012, PN-EN 1041 A 1:2013-12, PN-EN ISO 15523-1:2012 und dem Gesetz vom 20. Mai 2010 über Medizinprodukte (Gesetzblatt 2010 Nr. 107 Punkt 679) und der Verordnung des Gesundheitsministers vom 12. Januar 2011 über die grundlegenden Anforderungen und Verfahren zur Konformitätsbewertung von Medizinprodukten (Gesetzblatt 2011) Nr. 16, Punkt 74). Die Produktkonformitätsbewertung wurde gemäß Nr. VII der Verordnung des Gesundheitsministers vom 12. Januar 2011 über die grundlegenden Anforderungen und Verfahren zur Konformitätsbewertung von Medizinprodukten durchgeführt.